- Geleitsherr
- Ge|leits|herr 〈m. 16; MA〉1. Herr des Geleits2. jmd., der einem anderen Geleitschutz gewährt
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Geleitsherr, der — Der Geleitshêrr, des en, plur. die en, derjenige, welcher die Geleitsgerechtigkeit in einem Orte oder einer Gegend besitzet; die Geleitsherrschaft, Geleitsobrigkeit … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Geleit — 1) (deutsche Ant.), s. Gefolge 2); 2) in den Zeiten des Faustrechtes die Begleitung bewaffneter Männer, unter welcher bes. Kaufleute mir ihrer Waare durch fremdes Land zogen, wenn sie nicht der Gefahr ausgesetzt sein wollten, von Raubrittern od.… … Pierer's Universal-Lexikon
Geleit — ist der Schutz vor drohenden Gewalttätigkeiten, denen die öffentliche Autorität den innerhalb ihres Gebietes sich aufhaltenden Personen entweder mittels Beigebung bewaffneter Begleitung gewährte, oder durch urkundliches Versprechen zusicherte. Im … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Geleitsherrschaft, die — Die Geleitshêrrschaft, plur. die en, S. Geleitsherr … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Geleitsobrigkeit, die — Die Geleitsobrigkeit, plur. die en, S. Geleitsherr … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart